Allgemeine Geschäftsbedingungen - SSS2000

0
0
0
0
Direkt zum Seiteninhalt
Sonstiges
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SSS-Software Special Service GmbH Verkauf und Lieferung von Systemsoftware.

1. Vertrag
Verkauf und Lieferung von Systemsoftware erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen und den Angaben unseres Angebotes. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn wir Aufträge ausführen ohne ausdrücklich den Bedingungen des Käufers zu widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. Etwaige Zusicherungen bedürfen der Schriftform.

2. Zahlungsbedingungen
Die vom Käufer zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderung ist ausgeschlossen. Es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Auslieferung der bestellten Soft- und oder Hardware erfolgt per Post. Unsere Forderung ist per Vorkasse ohne Abzug zu begleichen.

3. Eigentumsvorbehaltung
Die Lieferung der Datenträger erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Die Datenträger bleiben bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehender und zukünftig entstehender Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.

4. Lieferung
Die Systemsoftware wird dem Käufer zur zeitlich unbeschränkten Eigennutzung in der erforderlichen Anzahl Datenträgern überlassen. Dem Käufer ist bekannt, dass eine Bedienungsanleitung in Form von einer cursorgesteuerten Hilfe geliefert wird. Alle Hilfen erfolgen Cursor gesteuert im jeweiligen Programm (Siehe Webseite). Bei Verlust oder Beschädigung der Systemsoftware beim Käufer wird Ersatz gegen Berechnung geleistet. Die Systemsoftware wird dem Käufer zur Nutzung auf einem Rechner geliefert. Um dies sicherstellen zu können, wird ein Service-Stecker (Dongle) übergeben, ohne den die Programme nicht genutzt werden können. Sofern der Käufer weitere Programme aus unserem Angebot bestellt, können diese nur auf dem einen, bislang genutzten Rechner eingesetzt werden. Ein weiterer Service-Stecker wird nicht mitgeliefert. Dem Käufer steht es frei, weitere Service-Stecker (Mehrfach-Lizenzen) zu erwerben, um unsere Programme auf mehreren Rechnern zu betreiben. Die Mehrfachlizenzen beziehen sich immer auf alle Programme der Erstnutzung. Wurden vom Käufer Mehrfachlizenzen erworben, so ist bei Nachbestellungen von Programmen die entsprechende Mehrfachlizenz für das Programm zu entrichten. Der Erwerb eines Up-Dates bezieht sich immer auf alle Programme, welche der Käufer erworben hat. Die Erstellung von Updates für einzelne, vom Käufer erworbene Programme ist nicht möglich. Sofern vom Käufer das Programmpaket Heizungstechnik oder Einzelprogramme hieraus erworben wird, werden als Erstausstattung die Produktdaten der Produkthersteller, welche uns Ihre Produktdaten zur Verfügung gestellt und in unser Datenbank-System aufgenommen wurden, kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Liste dieser Produkthersteller finden Sie auf unserer Webseite. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns diese Produktdaten von den jeweiligen Herstellern direkt zur Verfügung gestellt werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Produktdaten übernehmen wir keine Gewähr.

5. Nutzung und Weitergabe
Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Systemsoftware im Rahmen seines Geschäftsbereiches zu nutzen. Die Weitergabe der Software an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung gestattet. Alle Eigentums- und Urheberrechte an der Systemsoftware bleiben bei uns.

6. Programmwartung
Verbesserte Programmversionen, die auf Grund technischer Änderungen der Produkte des Käufers, Programmerweiterungen oder Verbesserungen, Änderungen durch den Softwarehersteller, oder wegen Änderungen von Normen oder Rechtsvorschriften erforderlich werden, werden von uns auf Anforderung angeboten und erstellt. Es entstehen für die SSS-GmbH keine Verpflichtungen solche Veränderungen (wie geänderte oder neue DIN – Vorschriften usw.) in die Programme zu übernehmen. Bietet der Verkäufer dem Käufer eine solche neue angebotene Programmversion an, und übernimmt der Käufer diese nicht, trägt er die aus der Anwendung nicht mehr geltender Programme entstehenden Nachteile.

7. Gewährleistung
Dem Käufer ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in den Programmen und dem zugehörigen Material nicht ausgeschlossen werden können. Sollte das Programm bei Auslieferung mit einem Fehler behaftet sein, der die Nutzung des Programms zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht unerheblich beeinträchtigt, sind wir gewährleistungspflichtig. Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich nach Auftreten einer Betriebsstörung uns diese in schriftlicher und nachvollziehbarer Form anzuzeigen. Wir stellen anschließend fest, ob ein von uns zu vertretender Fehler der Software vorliegt. Kann bei der Überprüfung ein von uns zu vertretender Fehler der Software nicht festgestellt werden, so trägt der Anwender die Kosten der Prüfung. Gewährleistungsarbeiten an Soft- bzw. Hardware können nur in unserem Hause durchgeführt werden. Zu diesem Zweck muss uns die Soft- und/oder Hardware vom Anwender zur Verfügung gestellt werden. Für die zur Verfügungsstellung in unserem Hause hat der Anwender Sorge zu tragen. Für Transport- oder sonstige Schäden können wir keine Haftung übernehmen. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung/Nachlieferung kann der Käufer eine Wandlung oder Minderung verlangen. Alle Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 24 Monaten nach der Auslieferung bei uns geltend zu machen. Wir beseitigen innerhalb von 24 Monaten nach der Lieferung kostenlos einen durch uns zu vertretenden Fehler. Später sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, den Mangel des fehlerhaften Programms dadurch zu beheben, dass wir dieses gegen ein gleichwertiges Programm in neuer, aktueller Version austauschen. Vorgenannte Gewährleistung bezieht sich immer nur auf das beanstandete Programm, in welchem der Mangel auftritt, niemals auf alle erworbenen Programme. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht so lange nicht, wie sich der Anwender mit der Zahlung der Vergütung im Verzug befindet. Eine Programmpflege, - aus welchen Gründen auch immer erforderlich und von uns übernommen wird - bezieht sich immer auf den aktuellen Stand des jeweiligen Programms. Werden Betriebs- und Einsatzbedingungen bzw. Wartungsanweisungen nicht eingehalten, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder eine andere als vertraglich vorgesehene Hardwarekonfiguration genutzt, so entfällt jede Gewährleistung.

8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Käufers liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregeln betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen davon hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. In diesen Bedingungen dem Angebot und der Auftragsbestätigung nicht enthaltene Abreden sind nicht bindend. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist örtlich ausschließlich das Amtsgericht Altenkirchen zuständig.

10. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Zurück zum Seiteninhalt